Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fünfziger
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fünfzig
Fünfziger
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I
Vorgesetzter über 50 Mann
- DWB. IV 1, 1 Sp. 589
- SchwäbWB. II 1831
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
"einer aus dem Bürgerausschuß der 50 Männer nach den älteren Städteverfassungen" Berghaus I 485
- DWB. IV 1, 1 Sp. 589
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