Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürbitter

Fürbitter

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Fürsprecher, der für jemanden Fürbitte leistet
  • Richter und Schöffen dürfen in einer Strafe, die sie selbst erkannt haben, hernach nicht wieder vorbitter sein, wohl aber die Leute im Ring 
    1517 JbMittelfrk. 4 (1833) 12
  • ein gemeiner vorbitter bey meinen gnedigsten herrn
    1524 Wittenberg/MittOsterland 4 (1858) 110
  • auf fürbit [der fürbitter] ... solcher fenncknuß ... erlassen
    TirolLO. 1573 VIII 58
  • MnlWB. IX 954
II Schützer, Verteidiger
  • [sie] koren hertoge H. van S. to enem vorbidder unde heren, uppe dat he se vor eren vienden scholde weren
    oJ. HolstRChr. 361
unter Ausschluss der Schreibform(en):