Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürstbann

Fürstbann

Gerichtsbarkeit des Fürsten?
  • haben dem ... fursten ... die marken zu B. mit allen regalien, ... geleitten, ... furstpennen, die man pfligt zu dem reiche zu haben ... vorliehen
    1400 CDMorav. XIII 34 [oder Forstbann?]
unter Ausschluss der Schreibform(en):