Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürstenbank

Fürstenbank

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Versammlung der Fürsten
  • nachdem wir von unserm rath ... bericht worden seyn, daß wir auf der fürstenbanck zu einem kriegsrath benennt ..., haben wir bewilligt, uns zu einem kriegsrath gebrauchen zu lassen
    1556 Moser,KreisAbsch. I 61
  • DWB. IV 1, 1 Sp. 859
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