Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürstenstand

Fürstenstand

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  • damit ich als ein gehorsamer furst bei meinem ... furstenstande, rechte und freiheitenn bleiben ... möge
    1541 HMeißenUB. III 362
  • 1614 Lünig,CJFeud. II 85
  • welcher ... in den fürstenstand erhaben worden
    1689 Valvasor,Krain III 2 S. 76
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