Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fuhrmanngewicht

Fuhrmanngewicht

  • sovil ... die zollstett, rodleut und palheuser, unnd derselben ordnungen mit jren ... furmannsgewichten betrifft ... die sollen bey denselben jren gewonlichen furmannsgewichten ... gelassen ... werden
    TirolLO. 1573 VI 4
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