Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fuhrreise

Fuhrreise

ein Spanndienst 
  • B. zu St. gibt järlichs ... an pfacht 6 rthlr. 25 st. u. 2 fuhrreisen 
    1750 CTradWestf. VI 28 [anderer Meinung der Herausgeber: "richtig fuerisen [Feuereisen], eine alte Münze"; vgl. Lübben-Walther 548]