Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fuhrwesen

Fuhrwesen

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  • was jeden tag bey dem fuhrwesen vorgehet, hat ein jeder ober- und unter-wagenmeister des abends dem ober-proviantcommissario ... anzubringen
    1695 Lünig,CJMilit. 549
  • zum robothbaren fuhr-wesen gebrauchet
    1716 Grünberg,Bauernbefr. II 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):