Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fundstatt

Fundstatt

Gerichtsstätte? Tatort?
  • [werden die Bauermeister] vom richtter ... gefragtt, ob sie die fundstadt besichtigett heyst sie die rüge thun
    1564 ThürSächsZ. 12 (1922) 20
  • so geben die baurmeystr die rüge und wirdt inen bevohlen, so sie die fundstadt nichtt besichtigett, nochmals soln besichtigenn, damitt keiner dem andern schaden zu ziehe
    1564 ThürSächsZ. 12 (1922) 20