Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fundung

Fundung

Verabredung
  • ich gelobe ... mit den partheien keinerlei vorwort oder fundung umb einen theil weniger oder viel an der sachen zu machen haben ... die heimbliche räth und behelf meiner partheien zu schaden niemands zu öffenen
    1662 WürzbZ. I 1 S. 704