Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Funkelfrucht

Funkelfrucht

zum Hofnamen Funkeln, Gemeinde Metzeresch in Lothringen, gehörig
vgl. Funkelacht
  • wirdt erkandt, dass die herschafft Homburg ... eyn besonderlich gericht zu Metzer Esch habe, so sich dass funkelgericht nenet; ... fehrnerss hat die herschafft zwoh funkellachten zu Esch ..., diese seint die funkelgehoeber schuldig zur brach und zur sahtt zuzuschneiden ...; vor diesser aachten liebert der funckelmeyer kappen, zwoh massen weinss und 6 ₰ ...; die rehnt dieser funckelmeyerey ertragt an gellt ordinarie 4 francken 2 blancken ...; bey lieberung der funckelfrucht ist die herrschafft den gehoeberen schuldig von jeder quartten vier pfluch mutschen; ... und werden sonsten noch von diesser funckelmeyerschaft ... nacher Homburg geliebert sieben hüner ...; diesse funckelhüner werden den stocken nach geliebert
    1635 DiedenhofenW. 119f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):