Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fußstoß

Fußstoß

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bei der Verweisung
  • durch den ... wächter bis auf die gränzen ... geführet, ihro der fußstoß ... gegeben und ... auf ewig verwiesen
    1761 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 436