Futterstellung

Abgabe
  • "dafür soll der Lehensmann ihm und seinen Erben jährlich 4 Pf. B. reichen für die Mal und 3 St. "Futterstellung" ..., nicht in Zinsweis sondern zur Erinnerung der Lehenschaft"
    1464 ZFerd.³ 18 (1873) 9