Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gabebringerabend

Gabebringerabend

wie Gabenabend 
  • gauwe-, gabebringeravend: der abend vor der hochzeit, an welchem die bauren ihre hochzeitgeschenke bringen und tractiret werden. er heißt auch honeravend und honerbringeravend, weil unter ihren geschenken sich auch hüner und ander fleisch befinden
    1756 Strodtmann 64
  • gauwebringerabend 
    1793 Reinwald,HennebId. I 51