Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gabelstiel

Gabelstiel

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als Holznutzung
  • zu hauen vergönnt vier leisten, schoßweiß, auch ein gabel und gabel stiel 
    1530 JbMittelfrk. 56 (1909) 135
unter Ausschluss der Schreibform(en):