Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gäufleischtisch

Gäufleischtisch

Markttisch, auf dem das Fleisch aus der Umgebung eines Ortes verkauft wird
  • scherg soll es ruefen offentlich auf dem mark an dreien enden, auf dem fischtuschen, auf dem kornmark und auf dem geüfleischtuschen 
    17./18. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 604
unter Ausschluss der Schreibform(en):