Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gage

Gage

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Entlohnung, Besoldung, insb. im militärischen Bereich und bei der Marine, ab dem 18. Jh. auch für Bühnendarsteller
vgl. Wette
  • gage, der solt
    1616 Jones,LexFrenchBorrow. 352
  • s.m. ...verfertigten einen request an printzen H.v.N. ... von wegen der gachi, darauff vns guter bescheyd erfolgte
    1627 Kluge,SeemSpr. 293
  • daß uͤber besagtes aus den neun creysen formirendes corpo, zu einem reichs-feld-marschall, mit monathlicher gage von 1500 gulden, herr marggraf Leopold zu Baaden ... anzunehmen [ist]
    1664 RAbsch. IV 10
  • saͤmtliche hohe und nidere staabs-personen werden von ihrer geschoͤpfften gage, ohne der staͤnde beschwerde, solche quartier-zeit durch, zu leben haben
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 90
  • er ließ zwey patente anschlagen ... wie nemlich alle nachm vaterland fahrende compagnie-diener bey glücklicher überkunfft in Holland zwey monat gage ... empfangen solten
    1687 Kluge,SeemSpr. 294
  • leibes-straffen der soldaten bestehen darinnen, dem delinquenten eine gewisse anzahl pruͤgel ... zuerkennen: durch die spißruthen lauffen zu lassen ... die gage oder den sold zu verringern, den wall zu bauen
    1717 Hübner,ZtgLex.8 940
  • der sold, so auch loͤhnung und gage heißt
    1771 Zincke,KriegsRGel. 26
  • seine garderobbe war sehr prächtig und seine gagen groß
    1775 Schulz,FremdWB. I 231
  • Kluge11 182
unter Ausschluss der Schreibform(en):