Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gage
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Gaffelmeister
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Gaffpfennig
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Gage
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Entlohnung, Besoldung, insb. im militärischen Bereich und bei der Marine, ab dem 18. Jh. auch für Bühnendarsteller
vgl.
Wette
- gage, der solt1616 Jones,LexFrenchBorrow. 352
- s.m. ...verfertigten einen request an printzen H.v.N. ... von wegen der gachi, darauff vns guter bescheyd erfolgte1627 Kluge,SeemSpr. 293
- daß uͤber besagtes aus den neun creysen formirendes corpo, zu einem reichs-feld-marschall, mit monathlicher gage von 1500 gulden, herr marggraf Leopold zu Baaden ... anzunehmen [ist]1664 RAbsch. IV 10Faksimile (ca. 97 KB)
- saͤmtliche hohe und nidere staabs-personen werden von ihrer geschoͤpfften gage, ohne der staͤnde beschwerde, solche quartier-zeit durch, zu leben haben1683 Moser,StaatsR. 30 S. 90Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- er ließ zwey patente anschlagen ... wie nemlich alle nachm vaterland fahrende compagnie-diener bey glücklicher überkunfft in Holland zwey monat gage ... empfangen solten1687 Kluge,SeemSpr. 294
- leibes-straffen der soldaten bestehen darinnen, dem delinquenten eine gewisse anzahl pruͤgel ... zuerkennen: durch die spißruthen lauffen zu lassen ... die gage oder den sold zu verringern, den wall zu bauen1717 Hübner,ZtgLex.8 940Faksimile - in Google Books
- der sold, so auch loͤhnung und gage heißt1771 Zincke,KriegsRGel. 26Faksimile (ca. 93 KB)
- seine garderobbe war sehr prächtig und seine gagen groß1775 Schulz,FremdWB. I 231
- Kluge11 182