Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gairethinx

öffentliche Versammlung, zu der die Langobarden mit dem Ger bewaffnet kamen (nach Goldmann, DLitZ. (1910) 2568, Heeresversammlung, die durch Umlauf eines Wurfgeschosses berufen wurde). Dann die auf dem Ding vollzogene Rechtshandlung, besonders Schenkung