Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Galgenbrief
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I
Zettel mit (Todesurteil und) Namen eines flüchtigen Verbrechers zum Anschlag an den Galgen
- das er tet wider solche briff / vnd wu man in darnach begriff / so solt er genczlich sein uertailt / das er zum galgen würt gesailt / solch galgen prieff vnd schriffte / solt er haben uerbriffte1462/66 Beheim,Wiener 367, 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. IV 1, 1 Sp. 1173
- Groß,UR.6 I 424
II
"die Briefe, abgefaßt unter Zuziehung eines öffentlichen Notars ... enthalten einen feierlichen Protest gegen das rechtswidrige Verfahren des Rats und einen Appell an die öffentliche Meinung ... Galgenbriefe heißen die Schriftstücke, weil sie, ..., am Galgen angeschlagen werden sollten ..." Schwäb.Merkur 29. XI. 1899 Abendbl. nr. 559