Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gangrichter

Gangrichter

  • "in Glarus gab es [Ende des 19. Jahrhunderts] einige Herren, die nichts zu tun hatten und sich so für Rechtspflege interessierten, daß sie allen öffentlichen Gerichtssitzungen beiwohnten. Dazwischen warteten sie auf dem Gang, wie die Parteien auch. Diese Herren kannten so die Gerichtspraxis, daß sie Parteien beraten konnten und sogar bei unvollständig besetztem Gericht hereingerufen wurden und als gangrichter Sitz und Stimme bekamen"
    Zürcher Bf. an Hans Fehr 1922