Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gantkauf
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Kauf bei Versteigerung
- einstandsrecht hat zwar ... bey stillen, nicht aber bey offentlichen gandkäufen statt1753 CJBavJud. XVIII § 7Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- remedium rescindendae hat ... nicht statt: ... in gantkäufen1756 CMax. IV 3§ 22Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sind die gant- und geldstagssteigerungs-käufe ausgenommen1827 BernCGB. Art. 436
- welcher im auffbott der hoechste ist, demselben der gandkauff zugeschlagen werdenoJ. Colmar/Scherz-Oberlin 470Faksimile - in Google Books
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