Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gartenfreiheit

Gartenfreiheit

  • sämtliche künftighin mit gefütter anpflanzenden grundstücke, es mögen solche gartenfreiheit haben oder nicht, sollen von aller weyd bis auf michaelistag ... befreit seyn
    1775 Kirch,Welferdingen 113