Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geben
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gebeiten
Gebel
Gebelle
I einem etwas hinreichen, übergeben
- 1
- 2 schenken, vergaben
- 3 vermachen, stiften
- 4 anweisen
- 5 beim Verkauf
- 6 eine Forderung abtreten
- 7 als Lehen verleihen
- 8 anvertrauen
- 9 zu Pfande geben
- 10 auf Borg geben
- 11 erlauben
- 12 Burg übergeben
- 13 Urkunde erteilen
- 14 ausmessen, anzeigen
II (an-, be-, aus-)zahlen, leisten
III mit der Hand versprechen, geloben, zusichern
IV mit persönlichem Objekt
- 1 zu eigen
- -- auch reflexiv
- 2 zur Ehe geben, antrauen
- 3 zur Hut übergeben
- 4 dem Gericht, zur Strafe übergeben
- 5 zur Rachevollstreckung ausliefern
- 6 Geisel oder Bürgen stellen
- 7 bestimmen
- 8 freigeben
- -- entlasten
- 9 zur Feststellung der Vaterschaft
- 10 sich ergeben
- -- sich unterwerfen
- 11 sich begeben
- 1 Recht geben
- 2 Worte aussprechen
- 3 Urteil abgeben
- 4 Auskunft, Zeugnis geben
- 5 beschuldigen
- -- bekennen
- 6 Rechenschaft geben
- 7 Frist, Termin bestimmen
- 8 Rechte und Freiheiten verleihen
- 9 Vollmacht geben
- 10 Gültigkeit verleihen
- 11 als volljährig erklären
- 12 einführen
- 13 Vertrauen schenken
- 14 Unterstützung geben
- 15 Flucht geben fliehen
- 16 zur Schlichtung vorlegen
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Geber
Geberei
(Gebereid)
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(gebeschmieren)
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Gebesserung
Gebet
Gebetbrief