Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebietschaft

Gebietschaft

Umfang der obrigkeitlichen Rechte
  • die fürsten zogen des reichs zölle ... an sich ... und ein jeder suchte seine gebietsschaft mit des nachbarn schaden zuerweitern
    1668 Fugger,Ehrensp. I Kap. 6