Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebotbrief
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Gebotbrief
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I 1
- H. und P. ... ist geteylt, daz sy ein gebotbrief sullen tun uff vier morgen wingarten1394 WürzbArchStandb. 507 S. 226
- den ... von W. urteil und gebottbrieff ... zugeben ... erkant1467 Senckenb.,KaisG. Mantissa 71
- der ... die execution ..., auch derhalben ain gepotsbrieve ... in gericht begeret, sol ime solch execution und gepotsbrief mit recht erkhent werden1535 OÖLRO. § 26Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ain gebotßbrieff von gericht ... darinnen dem unlüstigen thail ... inner vierzehen tagen ... nach uberantwortung des gepotsbriefs gehorsame volziehung ze thuen gebotenNÖLGO. 1557 Bl. 36vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- mag der cläger umb den gebotsbrief und die andern execution mittl suppliciren1573 NÖLTfl. I 16, 7
- da ... solchen executorialen und gebottsbrieffen nicht volg geschehe, solle ... der verlüstigte ... theil ... zuhören, sich in die peen der executorialen einverleibt zu condemnirenFrkLGO. 1618 II 19
- sollen die compulsorial- und inhibitions-, wie auch andere gebots- oder zwangsbriefe mit einer nahmhaften ... pön ... ausgehen1654 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 392Faksimile - in Google Books
- mag der kläger an die regierung umb den gebottsbrieff und folgends um den ansatz suppliciren1688 Beckmann,Idea 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es hat ... H. ... sich unterstanden ..., die landtgerichtliche emanirte gebots- und achtsbrief zu verachten1768 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 426Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften
- Poetsch,Reichsacht 120
- ZRG.2 Germ. 25 (1904) 26 Anm. 1
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
I 2
Mandat
- das ewr gnad laß außgeen gebotzbriue ... und jne gebietet ..., ... wider ewr gnad ... nicht zu sein1461 FRAustr. 44 S. 121
- ein gebotsbrief von unserm heiligen vater..., das die geistlichen in unsern kurfurstenthumen ... über weltlich sach nicht richten1472 AlbrAchillesMerckB. 28Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- szo geboth ich ... by der peynen fuͤnfzick pfunth goldes ... uszwisunge mynes gebotsbrieffes1474 Fidicin IV 208Faksimile des Originaldrucks - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gericht und gerechticheitt van der ... T. ... entpfaen, als sich ... laut unser kais. lehn- und gepottbreven gepurtt1475 OstfriesUB. II 57Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mag ditz gericht an dasselb ... untergerichte ... ir gepot- oder heissbrief ... gebenNürnbRef.(1479/84) XI 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- gebieten ... von ... kaiserlicher macht bey verliesung der pene, in ... unserm keiserlichen gebotsbrief begriffen1481 MittSalzbLk. 5 (1865) 198Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bedunckt die kurfurstliche ... rete, das durch gebotsbrieff oder in form edicti nicht fuglich zu handeln sey1486 AlbrAchillesKaisB. Forts. 219Faksimile - in Google Books
- wi F. ... bekennen ..., das wir ... die ...rete der stat A. ... von den mandaten und gebotzbriefen zu volstreckung des ... punts ... absolvirt ... haben1488 Augsburg/UrkSchwäbBund. I 30Faksimile - in Google Books
- liess der keiser ... an churfürsten und fürsten ... des reichs gebotsbrief ausgien und auffodern ... den römischen kunig zu retten1491 NürnbChr. V 715Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach lawt unser kuniglichen mandaten und gepotsbrieven ... gehorsam ... sein1499 FürstenbUB. IV 252Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- zu gut und furderung gemains nutz ... gemain ernstlich ... gebotßbrief außgeen ... lassen1506 TirolHGO. 149Faksimile - in Google Books
- ernstlich mandata und gebotsbrieff bey unser und des reichs acht und aberacht ..., das niemands ... dem künig von Fr. zuzeziehen gestattet1515 UrkSchwäbBund. II 103Faksimile - in Google Books
- unser mandat und gebotsbrieff1539 HMeißenUB. III 357Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- desselben jars schrib keiser H. etliche mandat und gebottbrieff1550 Tschudi,ChrHelv. II 37Faksimile - in Google Books
- gebottsbrief, executorial, ist soviel als ein mandatum heutigen tages1766 KamLex. 48Faksimile (ca. 192 KB)
- Lasch-Borchling II 30
- SchwäbWB. III 132
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- SchweizId. V 475
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II
(gerichtlicher) Ladungsbefehl
- dry uwer keyserlicher gebaitz- ind ladungsbrieve antreffende D.1461 Kohler-Liesegang II 146
- haben wir ... yglich unser keyserlich ladung- und gebots-brief ... ganz ufgehebt1470 BrandenbUrkS. V 146
- gebotten, mit deiner antzal volcks ze ross und fuß, so dir ... in ... unserm gebotbrief begriffen ist, ... zuerscheinen1492 HMeißenUB. III 289Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- mag der appellant in aussbringen der ladung bitten ... gebots- oder bezwangnussbrieffe1558 Gobler,StatB. 32Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1553 - in DRQEdit
- durch mitl eines gerichtlichen gebotßbriefs ... citiert1599 NÖLREntw. V 175
- denen beclagten ... durch den gerichtlichen gebotsbrief ... auf ... legen, das sie sich mit ... clagern ... in gerichtbreuchigen termin vergleichen1628 BuchgewO. 29
- wasmassen die advocaten in den gewaltsklagen, wann die gegenpartheyen nicht geantwortet, ... den gebottsbrieff ... begehrt1657 CAustr. I 18Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Bartmann,MünsterLGO. S. 330
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III
Zahlungsbefehl
- von der schaden wegen ist ... erkannt, das die von Q. ir scheden auff die verkunten ladunge ... bestymen, ... [und] zu geben verkundung und gebottbrief1453 QuedlinbUB. I 425Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- hat ... M. ... mit rechte de sentencien des kummers irlangeth ober den ... von S. ... nach lute ... myns gebotsbrieffes1474 CDBrandenb. I 11 S. 115
- hat uns ... Th. ... zweytausent guldin ... bereit betzalt und fur die andern zweytausent all penfell und straff, so sy ... auf unser keyserlich gebotzbrief ... einbringen wirdet1475 OstfriesUB. II 54Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- auff lauteren schuldbrieff wird ohne mittel der gebottsbrieff erthailt17. Jh. Lünig,CJFeud. II 449Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- durch gebotsbrief bei verhietung der execution17. Jh. OÖLTfl. I 2, 5
- durch den gebotsbrieff die noch hinterstellige bezahlung der 4000 fl. ... suchen1712 Abele,Gerichtshändel I 260Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mercke ..., daß der schuldmann erst durch gebothsbriefe und angedräueter poen angestrenget ... werde1717 Blüting,Gl. II 133Faksimile (ca. 128 KB)
IV
Zettel mit Stellen aus den zehn Geboten, von den Juden als Schutzmittel getragen
- DWB. IV 1, 1 Sp. 1813
- Schmidt,ElsWB. 119
Artikel danach:
(Gebotbuch)
Gebote
geboten
Gebotending
Gebotgeld
Gebotheller
gebotmäßig
Gebotmäßigkeit
Gebotpfennig