Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebotzettel

Gebotzettel


I schriftlicher Ladungsbefehl
  • gebieten laißen J., K. ... nach lute zweier gebotszettel, wie die ußwiseten
    15. Jh. QFrankfG. I 404
II Zahlungsbefehl
  • nachdem ... gebotzetteln ... nicht ... in die kirchspiele ausgesandt werden, ... als soll der kleger den beklagten in ... schuldsachen ... für sein gebührend kirchspielgerichte ... besprechen; da er aber allda nicht kann geholfen werden ..., mag er den beklagten mit gebotzetteln oder poenalmandaten ... verfolgen
    1583 HadelnLR.(Pufendorf) 7