Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebrechenamt
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Gebrechenamt
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Behörde für anzubringende Beschwerden über Mängel und deren Abstellung
vgl.
Gebrechenamttaxe
- werden samtliche hochfürstl. ... beamte ... angewiesen, daß sie alle jahr ... die bey ihren anvertrauten amtsreposituren vorhandenen mandatenbücher mit anhero bringen und bey dem hochfürstlichen regierungsgebrechenamt vorlegen sollen, um dieselben einsehen ... zu können, ob die nach und nach ergangenen hochfürstlichen gedruckten verordnungen dabey befindlich ... seyn1751 SammlVerordnWürzb. II 605
- DWB. IV 1, 1 Sp. 1855