Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebschaft
Artikel davor:
Gebruchsamkeit
Gebrüder
Gebrüderkinder
gebrüderlich
gebrüdern
(Gebrüderse)
Gebrudersohn
Gebrüderte
Gebrüdertkinder
Gebrust
Gebschaft
Zuwendung
- ist ... noch unser wissenschaft, daß ... fälle sich durch verglich gesetzet und dadurch ist einigen die fahrende habe überlassen ...; weilen aber unsere ehepacten fast meistens durch gebschaften und abscheiten verbunden werden, so kommen solche fälle nicht oft vor1788 Breidenbach 122Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
(Gebstuhl)
Gebtag
gebuchelt
(gebuchen)
Gebücke
gebuggean
Gebühr
Gebührde
Gebühreinnahme