Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebtag
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Gebrüderkinder
gebrüderlich
gebrüdern
(Gebrüderse)
Gebrudersohn
Gebrüderte
Gebrüdertkinder
Gebrust
Gebschaft
(Gebstuhl)
Gebtag
vgl.
Deichsfach
I
Verlöbnis
- "während die beiderseitigen Eltern ... über das hingebent besprechen und den gebtag endgiltig festsetzen"oJ. Peetz,VwStud. 246Faksimile - in Google Books
- Schmeller2 I 866
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
Almosentag
- bei ... zwei herkömmlichen gebtagen in der woche, wo die ortsarme vergesellschaftet, unter lautem gebeth die allmooßen selbst einsammlen1786 ObersteinPolO. § 3 a
III
"Tag, an dem die Siebengeber das verlassene Deichfach gewissen Landstücken zuweisen"
- Beekman,DijkR. I 635
Artikel danach:
gebuchelt
(gebuchen)
Gebücke
gebuggean
Gebühr
Gebührde
Gebühreinnahme
gebühren
gebührend