Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebücke

Gebücke

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Hecke, Verhau; auch: Landwehr, zur Befestigung einer Burg gehörig oder als Grenzhag
vgl. bücken, Knick
  • auf denselben morgen zogen sie ... vor das Rheingau ... und lagerten sich ... hart an das gebück oder landwehr
    1470 Kremer,Fried.I. 264
--
  • "wie alle alten Straßen des Taunus, welche einen wichtigen Zugang oder Übergang bildeten, zur Verteidigung mit einem gebück auf beiden Seiten versehen" 
    oJ. Scharff,Frankf.2. S. 53
  • DWB. IV 1, 1 Sp. 1878
-- auch Waldname