Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebücke
Artikel davor:
(Gebrüderse)
Gebrudersohn
Gebrüderte
Gebrüdertkinder
Gebrust
Gebschaft
(Gebstuhl)
Gebtag
gebuchelt
(gebuchen)
Gebücke
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Hecke, Verhau; auch: Landwehr, zur Befestigung einer Burg gehörig oder als Grenzhag
- auf denselben morgen zogen sie ... vor das Rheingau ... und lagerten sich ... hart an das gebück oder landwehr1470 Kremer,Fried.I. 264
--
- "wie alle alten Straßen des Taunus, welche einen wichtigen Zugang oder Übergang bildeten, zur Verteidigung mit einem gebück auf beiden Seiten versehen"oJ. Scharff,Frankf.2. S. 53
- DWB. IV 1, 1 Sp. 1878