Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gebühren
Artikel davor:
Gebschaft
(Gebstuhl)
Gebtag
gebuchelt
(gebuchen)
Gebücke
gebuggean
Gebühr
Gebührde
Gebühreinnahme
I zustehen
- 1 Zins
- 2 Abgabe, Steuer
- 3 Gefälle, Vergütung
- 4 Lohn, Einkommen
- 5 Bußtaxe
- 6 Taxen und Abgaben verschiedener Art: für Arbeitserlaubnis
II zustehen, zukommen
- 1 von Amts-, Berufs-, Standeswegen verpflichtet sein; ziemen
- 2 meist reflexiv: recht und billig, herkömmlich sein
IV wert sein, betragen
V reflexiv: geschehen, sich zutragen
VI gebührend verfahren