Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gebührend

gebührend

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I üblich, pflichtig, vorgeschrieben

I 1 Zahlung, Leistung
  • schullen ... her B. ... unde nakomen ... so sick dat geborende ward, goytliken ... betalen sodanen tynsz
    1444 HildeshBrüder 161
  • daß ... alle die güter ... allen billichen frohn und gebührende beschwernusz zu tragen ... schuldig sein sollen
    1563 Sinsheim 455
  • weile ... jeder vermittelst ayd seine gebührende schoss einbringet, so sollen diejenigen, so ihre güter nicht recht ... verschossen, ... als meinayder gestraffet werden
    1599 LauenburgStR. 293
  • auf entrichtung gebuͤhrendes zoll oder weggelts passiren lassen
    1599 OPfalzLO. 274
  • die ... schuldigkeit der proportion nach gebührend abrechnen
    1631 FreibDiözArch. 23 (1893) 247
  • ein summ gelts gegen gebührender verzinsung ausgeliehen
    1709 Mutach 113
I 2 Zeit
I 3
Ort
  • solches an gebührenden orten oder an einem reichstag ersuchen
    1563 Moser,KreisAbsch. I 157
  • wo ... die beckher ... seimig sich erzeigen würden, sollen die brothwieger ... daßelbige an gepürendem ortt anpringen
    16. Jh. Weinheim 405
  • ihre jahresrechnungen ... an gebührenden ort und stelle ... übergeben
    1676 MHungJurHist. V 2 S. 293
I 4 in Angelegenheiten des Gerichtes, der Obrigkeit gegenüber
  • den geburenden eidt gethan
    1578 Nostitz,Haushaltb. 130
  • allen gebührenden respect und gehorsamb ... laisten
    DOrdStat. (1606/1740) 125
  • bei uns darum gebührend anzusuchen und unsers bescheids zu gewarten
    1630 FreibDiözArch. 23 (1893) 238
  • wann einer etwas auff einen weiszt, dasz dem huebgericht zuwider und selbiges nicht gebührend anzeigt ... so soll ... der ... in eine straff ... condemmiert werdten
    17. Jh. GrW. IV 235
II zukommend, verdient
  • welcher umb erstattung seines gebürenden thails clagt
    1528 ZeigerLRb. 385
  • nach ihrer verwirckunge ihren gebührenden lohn ... empfangen
    1562/77 LünebNGO. 381
  • gebürende belonung fordren und innemen
    1563 NiedersimmenthalLBf. 187
  • das ... gebürend lob sampt andern lehenspflichten erstattet
    1594 JaunLR. 33
  • eine benente summa gelts für ier angefallen und künftig gebüerend legat außnehmen
    16. Jh. B.Walther, Traktate/ZRG.2 Germ. 23 (1902) 277
  • ier gebüerend angefäll
    16. Jh. B.Walther, Traktate/ZRG.2 Germ. 23 (1902) 277
  • bei ... gebürender straf je nach gestaltsame des verbrechens
    1605 SGallenOffn. I 54
  • ihren verehelichten kindern ihren gebürenden erbtheil ... geben
    1616 WaadtStat. 32
  • sein gebuͤhrenden thail ... empfangen
    1619 Lazius,Wien App. 115
  • gepuirende execution wieder die bruchtfallige zuverhengen ... berechtigt
    1624 SPantaleonUrb. 511
  • alle gebührende andung an höheren orten bedinglich vorbehalten
    1640 FreibDiözArch.2 5 (1904) 209
  • der verkauffer ist gebührend zu straffen
    1731 VorderöstBO. Art. 8
-- zuständig, kompetent
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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