Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebührleistung
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Gebührenschreiber
Gebührsentwurf
(Gebührheit)
gebührig
(Gebührigkeit)
Gebührleistung
- jeder kauffer ... [solle] versprechen ..., daß er sich an ... gebuͤrleistung einige freyheit ..., so hievor auffgericht, ... nicht wolle verhindern ... lassen1599 OPfalzLO. 226Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit