Gebührnis
Gebührnis
- Diefenb.-Wülcker 606 Faksimile
- DWB. IV 1, 1 Sp. 1899
- Lexer I 765 Faksimile
- SchwäbWB. III 139 Faksimile
I
gebührende Leistung
I 1
Gefälle, Vergütung
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mag ein kemrer geleite geben ... und darumb ... geburniße nemen, was er wil1444 MainzKämmW. 4 Faksimile
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von gerichtlichen urkhunden ... derselben geburnuss zweitheil ... genommen1490 MittFrankf. 1 (1858/60) 306
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de kerkheren edder kerkendeiner bespreken einen jederen wegen erer gebörnus halber vor furstlicher gnaden gerichtevor 1531 RügenLR. Kap. 24 § 4 Textarchiv: RügenLR. Kap. 24
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wa ... der clager ... die verfallen seumbues u. andere geburnus ausricht, solle ime der gerichtsknecht ... zugetailt werden, der ime von des beclagten guteren ... verhelfen solle1532 WürzbZ. I 1 S. 88 Faksimile
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die austailung der gefell oder gebiernus von den fürstlichen regalien1566 Strobl,Obersthofm. 140
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dem herrn pfarrer ... sein gebüer ..., darvon er dem herrn collegn ... sein gebürnus entrichten soll1600 ZMährSchles. 10 (1906) 143
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der teichrichter gebührnüsse vom teichaußwinnen1670 Hackmann Mantissa 102 Faksimile
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das dem, so die zuestüftung verwürkt, uber abzug seiner ... verfallenen oberigkeitliche und gemain gebührnusen der uberrest von dem kaufschilling ... ausgefolgt werde1685 NÖsterr./ÖW. VIII 373 Faksimile
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unter die herrenforderungen zehlen wir sonderlich die grundbüchlichen gebührnussen17. Jh. Hüttner,TacHyp. I 310
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in puncto grundbuechs gebührnuß oder abfahrt und pfundgelt betreffend1719 Chorinsky,Mat.
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samb unsere hauptleute ein von uns ... aufgehobenes accidenz von denen ... unterthanen ... gezogen hätten ... obwohl diese gebührnussen ... nicht ... ausgepresst ... worden sind1725 Archiv český 24 (1908) 156 Faksimile
I 3
Abgabe, Steuer
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subsidium charitatiuum ... verkünden und einen jeden zu erlegung seiner gepurniß anhallten1556 FreibDiözArch.² 1 (1900) 420
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daß ... ieder nachbaur ... sein gebuernus und also einer sovil als der ander gibt1576 WürzbZ. I 1 S. 388 Faksimile
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wo ... ein auswendiger ein hergewette oder gerade ... erben würde, soll derselbe ... dem richter ... einen halben ortt alter gebürnus entrichten1599 Wigand,Beitr. 180 Faksimile
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von der canzel ... solche bewilligte zulage ablesen ..., darmit ein ider bey der pön dupli verwarnet, sein geburnuß in 14 tagen zu erlegen1601 Rigafahrer 235 Faksimile
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sollen ... unsere beampten ... contribution an kopffgelde, vieheschatz und anderer gebührniß ... einfordern1661 Sachsse,MecklUrk. 394 Faksimile
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[soll der landrichter] die summa zusamben nemben vnd der herrschaft ... gebührnuß darauß mit ... übergebung der raittung ... zuerlegen schuldig sein17. Jh. BeitrSteirG. 26 (1894) 128
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grundherrliche gebührnussen verzeichen1752 Chorinsky,Mat.
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die gepürnüs, so auf ihren f. g. vermüge des reichs matricul ... gestandenn, außlechnenoJ. Sachsse,MecklUrk. 264 Faksimile
I 4
Zins
I 5
Taxen verschiedener Art
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so einer ... unser gilden und gerechtigkeit keufen würde, soll derselbe ... den gildemeistern ... ir gebürnuss ... zu geben schuldig sein1614 ZNdSachs. 1886 S. 213
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alle deiennigen, so ... baume mit den stemmen auf der erden abhauwen, sollen neben ... forsters gebuirnussen ... in die hochste chur ... verfallen und baussen die gewaltstraff, so dem lantfursten vorbehalten pleibt1624 SPantaleonUrb. 509 Faksimile
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es solle ... ain jeder, so burgrecht besteet, sein gebürnuß vor gericht ... auflegen1636 ÖW. VI 84 Faksimile
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wann die ... grundherrschaften ihre ... unterthanen ... durch ... contract von sich lassen, die grundunterthanen deßwegen ... gebührnuß reichen müssen1721 Bluemblacher App. 29 Faksimile
II
Anteil
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das sie ime ... als einem erbe und stamme ... zu sinem anzale und geburniße [bei teilunge solicher guder] billich tun sulden1463 QFrankfG. I 399
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berathschlagen, was auf ein fähnlein knecht ... nach ... seiner gebürniß von feldgeschütz ... zu verordnen1556 Moser,KreisAbsch. I 41 Faksimile
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soll ... einem jeden sein geburnüss vor dem keller gegeben ... werden1563 Kern,HofO. II 97
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A. zu L. ... sesshaft, verkauft ... sein gehebte gebürnuss in den thail wismadern1573 Indersdorf II 303 Faksimile
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die erben sein die erblichen sprüch nach maß erblicher gebüernuß mit ainander außzustehen schuldig1599 NÖLREntw. I 12 § 18
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wann ain erb ain lehenguet aus unverthailter parschaft ... khauft, so ... ist er seinen miterben ihr gebührnus in gelt wider zu erstatten schuldig16. Jh. NÖLehntraktat Tit. 44 § 1
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[den Kindern] zu ierer vogtbarkheit iederm sein gebürnuß ... bezahlen16. Jh. B.Walther, Traktate/ZRG.² Germ. 23 (1902) 276 Faksimile
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den ... erben ... ihr gebührnis ... heraus ... geben1700 Seestern-Pauly 64 Faksimile
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soll ... ihme unserer unmündigen brüdern und vettern gebürnüß an getreyde ... zu gute gehen1719 Rohr,NützlVorrath 14
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do [dem Kinde] etwas ... vermachet worden ..., daß doch seine gebührnuß der legitimae ... nicht erreichet, dißfals ... umb ... vollkommene erstattung [seiner] legitimae ... clagenoJ. FrkLGO. 1619 III 48 § 3 Faksimile
III
Recht und Billigkeit
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das nit nach den exempeln sönnder nach gebürnus zeurteylen vnd recht zesprechen seyNürnbRef. 1522 V 7