Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebührung

Gebührung

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I Anteil
  • sein gebührung ... dazu bestimmter zeit und ort ... erlegen
    1556 Moser,KreisAbsch. I 51
II Abgabe
  • nach altem herpringen die belehnung ... empfangen und ihre gebührung dabey ... entrichten
    1661 SGereonUB. 594
  • DWB. IV 1, 1 Sp. 1899