Geburtsbrief
Geburtsbrief
Urkunde über Geburt und Herkunft
I
Anwendung
I 1
allgemein als Personalausweis
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das die testamentarien sullen gebortbrieffe schaffen ... von Hensels nochgelassenen erben1449 AktStPr. III 93
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ein grosse unterschid ist unter geburtbriven und manrechten; ein geburtbrive ist allein ein urkundt, wi einer von seinen eltern herkomen; manrecht aber ist ein urkund, wie einner sich ... gehalten hab1526 MosbachStR. 594 Faksimile
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dieweilen sich oft zugetragen, daß sich die teichgräbere auf ... böse thaten ... begeben, ... sollten sie ... deswegen ihre fürdernüß und geburtsbriefe ... mit sich tragen1627 BöhmLO. T 35 Faksimile
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geburtsbrief ist ein glaubhaftes zeugnis von der obrigkeit, daß die benennete person nach ordnung der christlichen kirche im ehelichen stand, rechter ... teutscher art geboren, auch ganz frey und niemand mit leibeigenschaft verbunden sey1760 Hellfeld III 1705 Faksimile
I 2
bei Aufnahme ins Handwerk, Zunft, Berufsgenossenschaft
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es soll sich niemandts ... meister zu werden einlassen, er bring den zuvor ... sein geburts- und lerbrief für1451 BerAltertWien 1 (1854) 91
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den ... meistern des ... hantwerckes ... sagen ..., so sie H. verstat haben, das hantwerck zulernen, mit dem geburtesbrieffe zcuvolnfaren ..., sollen sie ine bie ireme hantwercke blieben lassen1482/92 ErfurtRatGB. 391 Faksimile
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so einer adder mehr messerschmid ... mit ... unvortatedeltigenn ehlichenn geburtsbrieffen ... vollkomenn werdenn, die sollenn mit den schmiddenn ... angenomen werdenn1496 OschatzSchmiede 13
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findt sich ..., das er seinem hantwerch mit guter ... arbeit ... vor sein mög, ... so soll er nidergelassn werden doch mit aufweisung seines geburtsbrief und lehrbriefs1530 ÖW. IX 499 Faksimile
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ein jeglicher, der unser bruder werden will, soll seinen geburtsbrief ... an die hand schaffen und erweisen, daß er ... untadelhafften herkommens und geburt, frei und niemands eigen sey1540 RevalStR. II 4 Faksimile
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wan er sein werckstatt uffthut ..., soll er auch ... burger und zunfftig werden ..., auch soll er von ehrlichen eheleuthen sein geboren und ... sein geburts- ... brieff der zunfft verlesen1563 HeidelbStR. 529 Faksimile
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so ein meister einen lehrjungen gedenckt auf zunehmen, der magk [ihn] ... mit vntadelhaftigen geburtsbrieffenn vor ein handtwergk bringen1568 RonneburgHdw. 139
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he [schall] siene gebohrtbreve sich vorschaffen und alsdann ... tho der meisterschop gekahren werden1569 HambHandw. 535 Faksimile
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wann ... derselbe, der meister werden will, inn das dienstjar getretten is, soll ehr ... ufflegen ins werck einenn halbenn thaler sampt seinenn geburts- unnd lherbrieffen1578 Stieda-Mettig 472 (nr. 91) Faksimile
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die geburtsbrieff ... sollen in der zunfft schanck uffgehaben ... werden1586 FrankfZftUrk. I 479
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welcher maister ein lehrjungen annemen woltte, der soll ... zuvor dem handtwerckh seinen ehelichen geburtsbrief [vorlegen]1595 FrankfZftUrk. I 47
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soll ... derjenig, der das ambt begert und meister werden will, ... seinen lehr- und geburtsbrief darreichen1596 LünebZftU. 92 Faksimile
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soll ... keiner alhier meister werden, er habe denn zuvor einen untadelhaftigen geburtsbrief seines ehrlichen herkommens ... furgeleget1614 ZNdSachs. 1886 S. 208
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er soll ... bey unserer bruederschafft zu ainen maller oder bülthauer angenomen werden, jedoch ehrundter nit einbring, dann zuvor sein eheliche geburts- und lehrbrüeff ..., das er von ehrlichen eltern geboren1633 BeitrSteirG. 23 (1891) 13
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meinen geburtsbrief in bester form einem ehrbaren [gewandschneider-]amt vorgebracht1645 Wigand,Denkw. 203 Faksimile
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wann ein handwercksgesell ... sein meisterstück, gebuhrts- und lehrbrieff ... aufgezeiget, so mag er ... für einen meister angenommen werden1662 RevalStR. II 307 Faksimile
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da ... einer ... alhier meister werden will, der solle ... allvorderist seinen ehelichen geburts- und lehrbrief vorzeigen1672 SchlettstStR. 721 Faksimile
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sol ... zu dieser brüderschafft keiner ... aufgenommen werden, er habe dan seine ehe- und ehrliche geburt durch einen untadelhafften geburtsbrieff ... bezeuget1678 MagdebKauflBrüdersch. Art. 3
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so ... ein meister einen lehrknecht ... aufnehmen will ... soll derselbig knecht zuerst dem handwerke seinen geburtsbrief darstellen1696 Wuttke,Städteb. 122 Faksimile
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wegen ermangelung eines geburtsbriefes kein handwerck lernen können1717 Lünig,CJMilit. 362 Faksimile
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geburthsbrieff ist ein öffentlich zeugniß derjenigen personen, die sich bey einem handwercke will ... einschreiben lassen, daß sie von christlichen, ehelichen und handwercksfähigen eltern erzeuget und gebohren1722 Beier,HdwLex. 140 Faksimile
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ehe er meister wirdt, seinen geburths- und lehrbrief ... vorweißen1735 MittDBöhm. 42 (1904) 506
I 3
bei Aufnahme (als Mitbürger) in einem Ort, Land
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welcher ... geburtsbrief und leedigzellung der leibeigenschaft ... bringt, den mögen schulthaiß und gericht zu einem innwoner uffnemen1539 WürtLändlRQ. II 394 Faksimile
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es tregt sich ... tzu, das man von den vortriebnen ... ir gepurtsbrieff ... fordert1549 QBöhmBrüder XIX 108
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welcher ... sich ... mit ... welschen personen verheuraten würde, daß wir ... mann und weib uß der statt hinweg weisen wöllen; also würd es auch mit den welschen, ob sie gleichwol ire ... geburtsbriefe bringen, gehalten1555 SchlettstStR. 402 Faksimile
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ist sollicher, so burger werden will, schuldig ..., sein ... geburtsbrief ufzulegen1557 Wiesloch 716 Faksimile
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wo jehemand zuvor schon [zu burger] aufgenommen wäre, da soll er dannoch sein geburtsbrüef und passporthen bringen1562 ÖW. VI 424 Faksimile
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in aufnembung der bürger welle ein ersamber rath kheinen auszer seines geburtsbriff und abschiedt ... auffnemen1583 MHungJurHist. V 2 S. 55
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wann ein frembder ... umb ufnehmung zum hindersässen bey uns anhelt, so solle derselbig zuvor uflegen seinen abschied, geburtsbriefe und redlich herkommen1587 WaldkirchStR. 10 Faksimile
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wöllen wür ... kein fremde person annemmen, si ... bringe ihren ehelichen gepurtsbrieve mit1592 VillingenStR. 168 Faksimile
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keiner soll ohne vorwissen des ... raths in der stadt ... gütter kauffen oder verkauffen ..., man habe denn erfahrung, wie ... ehr sich zuforderst mit seinen geburthsbriefen ... bezeuget hat1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 77 Faksimile
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kaine schweifende frembde persohnen ... ohn fürlegung ihrer ehelichen geburts- heiraths- und kuntschaftbrief in diß dorf nemben16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 32 Faksimile
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es soll ... keiner aufgenomben werden zu einem mitburger, er sein dann ... von seiner obrigkeit ledig und hab sein ehliche geburtbrief1608 Schlesinger,Weist. II 322
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daß weder manns noch frauens persohnen in das burgerrecht sollen ... angenommen werden, es lege denn ... ein jedes ... sein ordentlich mannrecht oder geburthsbrief ... fuehr1650 NördlingenStat. 210 Faksimile
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sollen die fremden nicht inss burschop gelatten werden, ... befor sie ihren geburtzbreff ... ingelecht hebben1651 HelgolGerProt. 24
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zue burger ... ahngenommen, jedoch dass er di behörige geburtsbrieff und manumissiones beybringe1688 SchrBodensee 28 (1899) 100 Faksimile
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daß ... niemands ... zu einem mitburger ... angenommen werden solle, er bring dann zuvor seinen glaubwürdig geburthsbrieffoJ. Weißenburg i.N.Stat. 256
I 4
bei Berufung zu einem Amte
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der frone [ruffet] den neuen schoppen, sein kundtschafft und geburtzbriff vorzulegen1564 ThürSächsZ. 12 (1922) 17
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[der] zum ampt-, statt- oder gerichtschreiber angenommen ... werde ... soll ... von ehelichen unnd ehrlichen eltern geboren ... sein, auch dessen ein geburtsbrieff und gezeugnuss fürlegen könnenBadLO. 1622 II 34
II
Ausstellung
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ein iczlicher, der hie burger gewest ... und wegzcyhn wolde unde bette umb eynen geburtsbriff, der sall ... das vorlorne burgerrecht als xiv gr. gebnnum 1300 FreibergStR. Zus. 13 Textarchiv: FreibergStR. Zus. 13
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ob er schrib einen gepurtbrive ... oder ander brive ..., sol er von eynem yden ... lon nemen15. Jh. BayreuthStB.¹ 282 Faksimile
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mag er sein empfangenen gepurtsbrief wieder ... in unser canzlei verordnen, so soll ime derselbige geendert werden1591 JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) p. 55 Faksimile
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solle der stattschreiber ... sich ... der gebühr verhalten in abforderung von den armen burgern in [geburtsbriefen] zu verfertigen1594 TrierWQ. 103 Faksimile
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sollen solche geburts- und lehrbrieff ... durch ordentliche verhoͤr der gezeugen ... verfertigt ... werden1599 OPfalzLO. 199 Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
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ist ... bewilligt ..., das ... richter und rath ... mit ... ihren aigenen ... marktinsigil alle geburtsbrüef ... färtigen1603 ÖW. VI 117 Faksimile
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ein schock und zwölff groschen von einem geburtsbrief auf pergament1612 CAug. I 1354 Faksimile
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der seinen ehelichen geburtsbrief bittet, muss zwei zeugen stellen, so mittel eides aussagen, dass er frei, echt und aus einem christlichen ehebette gezeuget sei1624 Steinen,WestfGesch. II 1078 Faksimile
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die siglung der geburtsbrief beschicht ... von beeden rentbaumeistern1668 Buchen 1097 Faksimile
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welcher [stempel-] preiß auch bey allen ... gebuhrts- ... oder verlaß-brieffen ... in acht zunehmen1690 BremPolO.(1732) 287 Faksimile
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geburtsbrief auszufertigen werden 2 herren commissarien ... gedeputiret1724 CAustr. IV 247 Faksimile
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den armen kindern ..., welche ... in die handwerke aufgedungen werden, ist der ... geburtsbrief ... ohne... taxabnahme ... zu ertheilen1741 ÖstVerordn. I 7