Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geburtzeichen

Geburtzeichen

  • das [des Kindsmords] verdächtige weib durch ... zwey ... hebammen ... an heimblichen leibsstellen besichtigen lassen, ob nicht ... unfehlbahre geburtszeichen ... gefunden werden, welche sie von unlängst vorgegangener geburth ... überweisten
    1707 SudetenHGO. Art. 5 § 6