Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geburtzeichen
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(Geburtswort)
Geburtzeichen
- das [des Kindsmords] verdächtige weib durch ... zwey ... hebammen ... an heimblichen leibsstellen besichtigen lassen, ob nicht ... unfehlbahre geburtszeichen ... gefunden werden, welche sie von unlängst vorgegangener geburth ... überweisten1707 SudetenHGO. Art. 5 § 6Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg