Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gedenkzettel

Gedenkzettel

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schriftliche Ladung
  • für einen offenen gedenk-zettel an die parteyen und zeugen 6 kr.
    1666 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 959
  • 1738 Hayme 213
  • gedenkzettel "wird beschrieben, daß es sey eine schrift, welche dem kläger ... zu wissen gegeben wird, wenn der termin zu anbringung oder fortsetzung der klage anberaumet worden, damit er sich darnach richten ... könne. dieser gedenkzettel ist mit der citation nicht einerley, ... nur eine bloße notification, welche auch in solchen fällen statt findet, wenn einer blos zu einer handlung citiret wird, die einen nebenpunct oder eine andere hauptperson anbetrifft" 
    1760 Hellfeld III 1707