Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gedingstatt

Gedingstatt

, Gedingstätte

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I Ort, an dem Gericht abgehalten wird
  • an ihren alten gedingstetten ... recht umb recht halten
    1403 AbhSchweizR. 28 S. 421
  • gemein gedingstett 
    1415 BruggStR. 28
  • sond ... dieselben ... stett offen sin vnd fry ... vnd sind die die gedingstett 
    1419 ArgauLsch. I 164
  • zu C. an siner rechten gedingestatt offenlichen zu gericht gesessen
    1449 KonstanzHäuserb. II 61
  • sich ... in der gedingstat Fließ ... in verkaufung des getraids der Fließer mässerei bedienen
    1643 Tirol/ÖW. III 223
  • [für Gerichtssitzungen war das Rathaus] die gewohnliche gedingstatt 
    oJ. ArchÖG. 107 (1926) 601
II Richtstätte
  • haben wir erkant, als drei gedingstat mit stock und galgen im gericht N. seint
    1531 Tirol/ÖW. III 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):