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gefaßt
Deutsches Rechtswörterbuch (DRW):
gefähig
Artikel davor:
(geernten)
Geessede
Geest
Geestland
Geestmeiergefälle
(Geestzehnt)
geewigen
Gefa
Gefächt
(gefädmen)
gefähig
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ge-væhic (adj.)
in den
Nachträgen zu M. Lexers Mittelhochdeutschem Handwörterbuch
gevæhic (adj.)
im
Findebuch zum mittelhochdeutschen Wortschatz von K. Gärtner u.a.
gefähig (Adj.)
im
Frühneuhochdeutschen Wörterbuch
wie
fähig
wär, das iht lehens da wär, des dú frow oder dú tohter nit
gevähig
wär, das sol in mit anderm gut widerleit und ervollet werden
15. Jh.
IsnyStR.
160
unter Ausschluss der Schreibform(en):
Artikel danach:
Gefahr
1
Gefähr
gefähr
Gefährde
Gefährdeeid
gefährden
gefährdigt
(Gefähre)
1
gefahren