Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gefährden
gefährden
, gefähren
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schädigen, in Gefahr bringen; benachteiligen
- durch vnwissenheit [des Gesetzes sollen die Parteien] nit verkürtzt oder geverdt werden1507 BambHGO. Art. 96Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- damit allenthalben ordentlich und in beywesen unsers bergrichters und fröners getheilt und niemant hierinnen gefährt werde1553 FerdBO. Art. 87Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- so soll es gehalten werden, niemant darin geverth16. Jh. ÖW. VI 267Faksimile (ca. 46 KB)
- 1691 Stieler 402
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den bedrohten ... nicht gefehren oder übel anfahren17. Jh. BaltStud. 46 (1896) 219
- nymand nymmer dorrumbe czu vordencken nach gefeden nach yn keynes geferenoJ. FreibergUB. III 207Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- SchweizId. I 882
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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betrügen
- 1550 Schöpper,Syn. 16
- kainer dem andern gefährn oder uberhacken1607 ÖW. VI 520Faksimile (ca. 43 KB)
- gefährt und überfiehrt17. Jh. OÖLTfl. 346
- wodurch treuherzige creditores ... ihres darlehens halber gefährt worden sein1717 Chorinsky,Mat. I 199
- solle der, so ihme darauf gelihen, gefähret sein und sein geld umbsonst ausgelihen haben1725 NÖsterr./ÖW. VII 425Faksimile (ca. 47 KB)
- er hat alles gesuecht, uns in den taidingen zu geveren und zu betriegenoJ. Lexer I 957Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dadurch die besteeholzer gefärt und betrogen werdenoJ. Schmeller2 I 742Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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"überfallen"
- wolten die stat gevert han mit ainem sturm15. Jh. AugsbChr. II 17Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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reflexiv
- ein iclich man ist geleites vri, ab er sich sines gutes geverden wiloJ. DWB. IV 1, 1 Sp. 2078
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gefährdigt
(Gefähre)
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