Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefährt
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Gefahrfuß
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gefahrig
Gefährigkeit
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Gefährlichkeit
Gefahrnot
Gefahrpfennig
Gefahrschilling
I "das Recht und der Dienst einer Fähre oder der Schiffahrt überhaupt an einem bestimmten Ort."
- -- "insbesondere eine Kehrordnung oder Abteilung, nach welcher die Schiffleute Passagiere und Güter fahren durften."
II Spanndienst
IV "Unternehmung"
V "fahrendes, veräußerbares Gut" Lasch-Borchling I 2 Sp. 38 (ohne Beleg)
VI ?