Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefährt

I "das Recht und der Dienst einer Fähre oder der Schiffahrt überhaupt an einem bestimmten Ort."
  • -- "insbesondere eine Kehrordnung oder Abteilung, nach welcher die Schiffleute Passagiere und Güter fahren durften."
II Spanndienst
  • 1 Lauf
  • 2 Weg
  • 3
IV "Unternehmung"
V "fahrendes, veräußerbares Gut" Lasch-Borchling I 2 Sp. 38 (ohne Beleg)
VI ?