Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefällbuch

Gefällbuch

  • die urbaria, stüfft-register und gefählbücher von dem herrn P. rectore ... abzufordern, die järliche ertragnus zu erheben
    1724 BeitrSteirG. 22 (1887) 25
unter Ausschluss der Schreibform(en):