Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gefälliglich
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passend, angenehm, zusagend
- biz ime nach der gevelliclichir buoze [satisfactione congrua] gnade volge13. Jh. HohenfurtBened. 248Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "DigiZeitschriften"
- ob dem richter und den leuten dieselben inleut geföliklich sein1406 ÖW. IX 579Faksimile (ca. 48 KB)
- was darin dem merern tail gefelligklich ist, da sol es bey beleiben1416 BairFreibf. 61Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- daß der alt richter dem rath, vierern und gemain gevelliklichen wurde16. Jh. NÖsterr./ÖW. XI 376Faksimile (ca. 49 KB)