Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefängnisverwahrer

Gefängnisverwahrer

  • wann der gefängnußverwahrer abtrünnig wird
    1670 Abele,Unordn. I 200
  • wenn ein gefängnißverwahrer ... einen thäter boshaftig durchhilfft, so ist derselbe ... am leib, oder leben ... mit straffe zu belegen
    1769 CCTher. 71 § 4