Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefahressen
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1Gefähr
gefähr
Gefährde
Gefährdeeid
gefährden
gefährdigt
(Gefähre)
1gefahren
2gefahren
Gefahrer
Gefahressen
- darumb nennen sie dasselb ein gefahressen also: welcher under ihenen vier schöffen und zehndtner aussbliebe, biss der andere ... [die] gerechtigkeit erkleret und gewiesen, seye ... den ganzen kosten, so des tags ufgangen, zue bezahlen schuldig1592 DiedenhofenW. 20