Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefahrschilling
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Gefahrfuß
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gefahrig
Gefährigkeit
gefährlich
gefährlicherweise
Gefährlichkeit
Gefahrnot
Gefahrpfennig
Gefahrschilling
- hat der gerichtschreiber 2 goldg. sogenannte gefahr-schilling von der bauerschafft, welche ihm aber der drost den vorgeben nach disputiret1714 UnnaStR. 185
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