Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gefangen
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Gefällverwaltung
Gefällverweserei
Gefällverwesereirechnung
Gefällwein
gefälschen
Gefang
I fangen, ergreifen
- 1
- 2 wie einfangen (I)
II erlangen
- 1 vom Straf- und Kriegsgefangenen
- 2 verfangen, vorbehalten
- 3 gebunden, verschlossen?
- 4 "von Vieh, das am Stricke geführt wird, nicht frei läuft; es gibt Wegrechte, bei denen ausbedungen ist, daß man mit keinem andern als gefangnem Vieh durchpassieren dürfe" SchweizId. I 717