Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefangenhaus

Gefangenhaus

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  • mit einem durch den gerichtsdiener vor dem gefangenhauss abstreichenden ganzen schilling abgefertiget
    1724 CAustr. IV 194
  • 1762 KasselKdm. VI 2 S. 584
unter Ausschluss der Schreibform(en):