gefangennehmen
gefangennehmen
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sal kein lantknecht in der borger hüsere louffin unde sie ... gefangin nehemen1456 BlankenburgStR. 234 Faksimile
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die, so die geistlichen gefangennehmen, dieselbige schlagen oder vmbbringen, [sollen] in die bann gethan, vnd gebunden [werden]1619 Lazius,Wien II 65 Faksimile
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wer sich erfrechet jemanden widerrechtlich gefangen zu nehmen ... der solle das leben verwirket haben1769 CCTher. 70 § 1 Faksimile